Mit einem Bausparvertrag zinsgünstig ins Eigenheim
Posted 26 November, 2007 in Uncategorized
Wer sich staatliche Zuschüsse sichern will, kommt nicht an einem Bausparvertrag vorbei. Hat man sich dazu entschlossen, winkt meist ein Extra-Geld, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Diese richten sich grundsätzlich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen. Dieses fällt in der Regel niedriger aus als das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers.
Verdient beispielsweise ein Alleinstehender maximal 25.600 Euro und verheiratete Paare zusammen 51.200 Euro, lockt die attraktive Wohnungsbauprämie. So liegt die staatlich geförderte Höchstgrenze für Ledige bei 512 Euro und bei Verheirateten bei 1.024 Euro.Die Vorteile des Bausparens liegen somit klar auf der Hand und wer zu den Begünstigten gehört, sollte sich diese “Geschenke” von Vater Staat nicht entgehen lassen.
Letztendlich bedeutet die Investition in die eigenen vier Wände auch, auf freiwilliger Basis etwas für die eigene Altersvorsorge zu leisten.
Wer clever finanziert und die attraktiven Konditionen des klassischen aber immer noch attraktiven Bausparvertrages nutzt, kann bis zum Eintritt in den Ruhestand die Schuldenfreiheit erreicht haben.
Aber nicht nur jungen Leuten kann geraten werden, frühzeitig einen solchen Vertrag abzuschließen. Vielmehr lohnt ein Bausparvertrag in jeder Lebensphase.
Selbst wenn man bereits stolzer Besitzer einer Immobilie ist, trägt ein Bausparvertrag dazu bei, auch eine gewisse Form von “Altersvorsorge” für das Eigenheim zu betreiben. Dann schließt man einen Vertrag über eine entsprechend kleinere Bausparsumme ab, um nach einer erfolgten Zuteilung ein zinsgünstiges Darlehen für erforderlich gewordene Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten zu nutzen.
Will der Bausparer bereits während der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren seine Mittel verwenden, ist dies problemlos möglich. Ohne, dass der Sparer seine Förderungen verliert, hat er Zugriff auf sein Guthaben, wenn er die Mittel für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.