Auszahlung oder Darlehen- beides ist möglich

Posted 21 November, 2007 in Uncategorized

 

Will man sich frühzeitig ein zinsgünstiges Darlehen sichern, sollte ein Bausparvertrag abgeschlossen werden.

Grundsätzlich besteht dieser immer aus den beiden Komponenten Anspar- und  Darlehensphase.

Hat man das Bau- oder Kaufvorhaben, entgegen den ursprünglichen Vorstellungen verworfen, kann der Vertrag auch ausgezahlt werden.

Dem Bausparer stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Zum einen kann man sich das Guthaben, inklusive der Zinsen, auszahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten und andererseits besteht die Möglichkeit, das Guthaben und ein Darlehen auszahlen zu lassen. Das Darlehen wird jedoch nur dann gewährt, wenn es wohnwirtschaftlichen Zwecken dient.

Die Höhe des Bauspardarlehens kann variieren. In der Regel ergibt sich die Darlehenssumme aus der Differenz zwischen dem Guthaben und der Bausparsumme. 

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann der Bausparer im Zusammenspiel mit einer Mehrzuteilung auch eine höhere Darlehenssumme nutzen. Jedoch kann man diese Option nicht grundsätzlich beanspruchen, ohne dass dies vorab vertraglich verankert wurde.

Zu beachten ist in jedem Falle, dass man bestimmte Kriterien beachten muss, wenn man innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren aussteigen will. Dann besteht die Gefahr, dass der Fiskus bereits gezahlte Zulagen zurück verlangen kann, wenn das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wurde. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, steht das Guthaben zur freien Verfügung bereit.

Zudem dürfen Bausparkassen keine verbindlichen Zusagen über das Zuteilungsverfahren machen.

Aus diesem Grunde sind Zwischenfinanzierungen zur gängigen Praxis geworden. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen Vorfinanzierungsdarlehen und Zwischenkrediten. Beide Varianten werden in der Höhe der Bausparsumme abgeschlossen und durch die zugeteilte Bausparsumme nach dem Prinzip der Endfälligkeit abgelöst.

Auf diese Weise kann der Bausparer den erforderlichen Finanzierungsbedarf decken, selbst wenn er noch nicht über das Geld aus dem Bausparvertrag verfügen kann.

Ein Zwischenkredit erfüllt seine Bedeutung, wenn der Bausparvertrag zwar angespart, jedoch noch nicht zugeteilt wurde.

Der sogenannte Vorfinanzierungskreditvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Bausparer sein Mindestsparguthaben noch nicht erreicht ist.

 

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