Mit einem Bausparvertrag für das Eigenheim „vorsparen“
Posted 9 November, 2007 in Uncategorized
Der Bausparvertrag gehört zu den häufig verwendeten Finanzierungsvarianten und bietet auch dem Sparer mit einer kleinen Geldbörse die Chance, über einen langen Zeitraum nicht nur Guthaben anzusparen, sondern auch später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nutzen zu können.
Die Grundidee des Bausparens basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Alle Sparer, die mit ihren Einzahlungen ihr Guthaben ansparen, finanzieren die laufenden Darlehen der anderen Bausparer.
Somit werden die günstigen Konditionen des Bauspardarlehens mit der eher mager ausfallenden Verzinsung des Guthabens in der Ansparphase finanziert.
Bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages werden die Zinsen für die Darlehensphase festgelegt und bieten dem Sparer frühzeitig eine langfristige Planungssicherheit innerhalb der Gesamtfinanzierung.
Zu den weiteren Vorteilen des Bausparens gehört, dass die solidarische Absicherung der Darlehen auch gleichzeitig mit einem hinteren Rang in Grundbuchbuch verbunden ist und kann auf diese Weise als günstiger Ersatz für ein meist teures „1b- Darlehen“ verwendet werden.
Wer sich für das klassische Bausparen entschlossen hat, kann zudem auch staatliche Förderungen und Zulagen in der Ansparphase nutzen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Selbst, wenn der Sparer ein Bau- oder Kaufvorhaben verwirft, kann er trotz magerer Ansparzinsen von diesen Zulagen profitieren.
Jedoch müssen bestimmte Grundsätze eingehalten werden, wenn der Bausparer staatliche Zulagen in Anspruch nimmt. Schließlich dient die Förderung durch Vater Staat lediglich der Bildung von Wohneigentum.
Hat die Bausparkasse den Vertrag zuteilungsreif gestellt, muss man bei einer Auszahlung des Guthabens innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren beachten, dass diese nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden dürfen. Will der Sparer sein Geld anderweitig ausgeben, gehen in jedem Falle alle Prämien verloren.
Dabei sehen die Bausparkassen genau hin und verlangen in der Regel Nachweise über die Verwendung des Geldes.
Sind die sieben Jahre abgelaufen, kann der Bausparer über sein Guthaben, die Zinsen, sowie die staatlichen Zulagen frei verfügen.