Wo liegen die Vorzüge beim Bausparen?
Posted 1 November, 2007 in Uncategorized
Grundsätzlich ist ein Bausparvertrag so konzipiert, dass eine Ansparphase mit den erforderlichen Bedinguingen auf ein späteres Bauspardarlehen ausgerichtet ist, das planungssicher bis zum Laufzeitende einen attraktiven Zinssatz garantiert. Die Konditionen werden bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages festgelegt. Mit relativ kleinen Beträgen, die sich an der Höhe der vereinbarten Bausparsumme orientieren, besteht die Möglichkeit, ein ansehnliches Kapital aufzubauen, wobei man auch Sondereinzahlungsoptionen während beider Phasen nutzen kann. Der Sparprozess zielt auf ein langfristiges Ansparen ab, dass auch eine ausreichende Flexibilität bietet, vermehrt oder verringert in den Bausparvertrag einzahlen zu können.
Wurde eine entsprechend hohe Summe angespart und einer Zuteilung durch die Bausparkasse wurde statt gegeben, beginnt die Darlehensphase. Diese fällt bis zum Ende der Tilgung überschaubar aus, da der attraktive Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit festgeschrieben wurde und die Monatsrate dem Sparer bis zum Laufzeitende weitestgehend Planungssicherheit garantiert.
Zu den Vorzügen des Bausparens gehört, dass der Darlehensnehmer jederzeit mit seinen Einzahlungen Einfluss auf den Verlauf und den damit verbundenen Erfolg nehmen kann. Selbst im Hinblick auf die Liquidität bietet ein solcher Vertrag die Chance, schnell wieder „flüssig“ zu werden.
Innerhalb einer Kündigungsfrist, die von Anbieter zu Anbieter variieren kann, kann der Bausparer wieder über sein Guthaben verfügen.
Hierbei sollte man jedoch Vorsicht walten lassen, wenn nicht alle staatlichen Prämien und Zulagen verloren gehen sollen, die man unter bestimmten Bedingungen nutzen kann.
Kündigt der Bausparer innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren, muss das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Hierbei sehen die Bausparkassen genau hin und verlangen in der Regel auch Nachweise dafür. Beispielsweise kann eine Hypothek abgelöst, ein Grundstück erworben, oder Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Wer sein Geld nicht für diese Zwecke einsetzt, muss damit rechnen, dass alle Prämien gestrichen werden.
Frei verfügen kann man über sein Geld, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist.